Ausblick für das Immobilienjahr 2022

In diesem Monat möchten wir Ihnen einen Ausblick für das Immobilienjahr 2022 geben. Welche neuen Regelungen und Pflichten kommen in diesem Jahr auf uns zu?

Photovoltaik-Pflicht für Neubauten

In Baden-Württemberg gilt seit 2022 eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten. Schon seit dem 1. Januar müssen auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden wie Firmendächern oder Hallen Photovoltaik-Anlagen installiert werden. Dasselbe gilt für Parkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Ab 1. Mai sind auch Privathäuser in der Pflicht, so das Land Baden-Württemberg. Bei grundlegenden Dachsanierungen ist ab dem 1. Januar 2023 eine Solaranlage zu installieren.

Zensus 2022: Informationspflicht der Vermieter und Verwalter

Im Mai findet in Deutschland wieder eine Volks- und Wohnungszählung statt, ein sog. Zensus. Die statistische Erhebung liefert Informationen zu aktuellen Bevölkerungszahlen, Daten zur Demografie wie Alter und Geschlecht, aber auch Daten zur Wohnsituation wie Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote.

Wir als Vermieter sind nach Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Angaben zu unseren vermieteten Wohnungen an Statistische Ämter zu übermitteln. Dazu gehören auch personenbezogene Daten unserer Mieter und Mieterinnen. Die Daten werden anonymisiert ausgewertet.

Neuer Mietspiegel tritt in Kraft

Mietspiegel sind das wichtigste Instrument, um die ortübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Sie dienen Vermietern zur Begründung von Mieterhöhungen und zur Bestimmung der zulässigen Miete, so die Bundesregierung auf ihrer Webseite. Neu ist, dass alle Städte ab 50.000 Einwohner spätestens ab dem 1. Januar 2023 einen Mietspiegel durch die zuständige Behörde aufstellen müssen.

Verbunden ist der neue Mietspiegel mit einer Auskunftspflicht. Zufällig ausgewählte Mieter und Vermieter sind künftig verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen.

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