Wichtige Information zur Mietkaution

Um die Kaution für eine Mietwohnung ranken sich viele Legenden. Nicht zuletzt hat die veränderte Gesetzeslage in den letzten Jahren für zusätzliche Verwirrung gesorgt. Zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Mietkaution informieren wir Sie gerne.

Bei der Avila ist die Mietkaution Bestandteil des Mietvertrages. Die Kaution wird in drei Raten von der Avila eingezogen. Die erste Rate ist mit der ersten Miete fällig.

Die Einzahlung erfolgt auf ein eigens angelegtes Sparkonto. Dieses ist vom sonstigen Vermögen der Avila getrennt (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Mietkaution wird zu Gunsten des Mieters verzinst. In einem jährlichen Kontoauszug wird der aktuelle Kontostand mitgeteilt.

Nach Beendigung des Mietvertrages erfolgt die sogenannte Schlussabrechnung. Je nach Zustand der Wohnung bzw. des Hauses und möglicher offener Beträge wird die Kaution komplett oder teilweise zurück bezahlt. Für die eventuell noch ausstehende Nebenkostenabrechnung wird ein Einbehalt vorgenommen.

Falsch ist die verbreitete Meinung, dass die Kaution in den letzten Monaten "abgewohnt" werden kann. Die Verpflichtung zur Bezahlung der monatlichen Miete besteht bis zum Auszug. Eine Aufrechnung der letzten Mieten mit der Kaution ist nicht möglich.

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