Diesen Monat möchten wir die häufigsten Fragen zum Thema Auszug und Kündigung beantworten.
Was muss ich zunächst bei der Kündigung beachten?
In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Mietvertrag ein Kündigungsausschluss geregelt ist. Dieser kann bis zu zwei Jahre betragen. Zudem ist es wichtig, dass Sie die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten und schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift kündigen. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht zulässig.
Was passiert nach der fristgemäßen Kündigung?
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit Angabe des Vertragsendes. Um die Wohnung weiter vermieten zu können, werden Besichtigungstermine mit Ihnen vereinbart. Zudem vereinbaren wir einen Vorabnahmetermin mit Ihnen.
Was passiert bei der Vorabnahme?
Wir als Vermieter begehen mit Ihnen die Wohnung und stellen den Ist-Zustand fest. Gemeinsam besprechen wir die notwendigen Arbeiten, die von Ihnen als Mieter bis zum Vertragsende zu erledigen sind. Das können bspw. Schönheitsreparaturen oder Reinigungsarbeiten sein. Sie erhalten hierzu ein Protokoll. Wir legen gemeinsam einen Übergabetermin fest.
Was passiert bei der Wohnungsübergabe?
Wir begehen noch einmal zusammen die Wohnung und stellen den endgültigen Zustand fest. Wir lesen zudem die Zählerstände ab und nehmen alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel entgegen. Ihre neue Adresse vermerken wir im Protokoll und überreichen Ihnen das Wohnungsübergabeprotokoll.
Was ist ich nach dem Auszug noch zu tun?
Innerhalb einer Woche nach Vertragsende müssen Sie als Mieter den elektrischen Strom beim Stromanbieter abmelden. Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie sich zudem beim Einwohnermeldeamt ummelden.
Was passiert mit meiner Kaution?
Ihre Kaution rechnen wir ca. 2-3 Monate nach Mietende ab. Eventuelle Forderungen durch z.B. nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen oder Mietrückstände können mit der Kaution verrechnet werden. Es wird zudem ein Einbehalt für noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen vorgenommen. Sie erhalten eine detaillierte Auflistung und Rückzahlung der Kaution auf Ihr Konto. Nach Erstellung der letzten Nebenkostenabrechnung erfolgt die endgültige Abrechnung und Auszahlung.
Wir hoffen, Sie haben sich bei uns wohlgefühlt und wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute!