Gas- und Strompreisbremse rückwirkend zum 01.01.2023

Der Preisdeckel für Gas und Strom soll Bürger und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die Strompreisbremse gilt laut Bundesregierung für alle Stromkunden ab Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt. Für private Verbraucher und kleine Unternehmen ist der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. „Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr“ – so die Bundesregierung auf ihrer Webseite.

Die Gas- und Wärmepreisbremse startet laut Bundesregierung ab März 2023 und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar. Für private Gaskunden ist der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. „Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden“ – führt die Bundesregierung auf ihrer Webseite fort.

Die Gas- und Strompreisbremse gilt vorerst bis 30.04.2024. Auch die Mieter der Avila erhalten die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung für das jeweilige Jahr.

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