Aktuelles zur CO2-Steuer

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass für fossile Energieträger wie Öl oder Erdgas ab dem 01.01.2023 eine CO2-Abgabe anfällt. Diese wird von den Versorgungsunternehmen separat in den Energieabrechnungen ausgewiesen und erhöht die Kosten. Der CO2-Ausstoß in Kilogramm pro Jahr wird dabei anhand des Brennstoffverbrauches ermittelt. Daher gilt: je höher der Verbrauch, desto höher der CO2-Ausstoß und die daraus resultierenden Kosten.

Ein hoher Verbrauch ist ein Indiz für einen schlechten energetischen Zustand eines Hauses. Um Eigentümern und Vermietern einen Anreiz für die Durchführung energetischer Sanierungen zu schaffen (z.B. Fassadendämmung, Austausch von alten Heizungsanlagen und Fenstern), wird die CO2-Abgabe nach einem Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Je schlechter der energetische Zustand eines Hauses, desto höher ist der Kostenanteil, der vom Vermieter zu tragen ist.

Die uns bisher vorliegenden Brennstoffrechnungen für unsere Häuser zeigen, dass unsere klimafreundlichen Heizungssysteme und energetischen Sanierungen zu geringst möglichen CO2-Kosten und damit zu einer minimalen finanziellen Belastung durch diese neue Abgabe führen. Darüber hinaus leisten wir durch unsere Investitionen in unseren Bestand einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes insgesamt und zur Schonung des Klimas.

Bei Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Heizungsanlage werden die CO2-Kosten im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Mieter, die ihre Brennstoffkosten direkt an einen Versorger zahlen, reichen ihre Rechnung für das Jahr 2023 bitte bei uns ein, damit der CO2-Ausstoß und der damit eventuell verbundene Kostenanteil des Vermieters berechnet werden kann.

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