Mietbürgschaften und Kautionsversicherungen

In der aktuellen Oktoberausgabe 10/2021 berichtet die Zeitschrift Finanztest über das Thema Mietbürgschaften und Kautionsversicherungen. Wir fassen für Sie gerne die interessantesten Punkte zusammen.

Was sind Mietbürgschaften und Kautionsversicherungen?

Als Alternative zur klassischen Kautionszahlung an den Vermieter, beispielsweise bei einem finanziellen Engpass zu Beginn des Mietverhältnisses, werden sog. Kautionsversicherungen und Mietbürgschaften angeboten. Laut Finanztest werden diese Versicherungen und Bürgschaften über Webseiten wie Eurokaution oder Kautionsfuchs beworben und vertrieben. „Die Anbieter kooperieren mit Versicherungsgesellschaften wie der Allianz oder der R+V“, so Finanztest. Auch viele Banken bieten diese Alternativen.

Der Mieter bezahlt statt der Kaution eine Bank oder Versicherung dafür, dem Vermieter als Bürge zur Verfügung zu stehen, falls der Mieter später etwa auszieht, ohne seine Schulden aus dem Mietverhältnis zu begleichen.

Was kosten Mietbürgschaften und Kautionsversicherungen?

Die meisten Anbieter verlangen für die Mietbürgschaft jährlich zwischen 3-5% der eigentlichen Kautionssumme. Finanztest hält folgendes Rechenbeispiel bereit: Bei einer Nettokaltmiete von 666 EUR pro Monat bezahlt ein Mieter in der Regel 2000 EUR Kaution (drei Nettokaltmieten). Bei einer Mietbürgschaft von 4,7% der Kautionssumme werden jedes Jahr 94 EUR fällig – solange, bis der Mieter auszieht. Im Gegensatz zur klassischen Kaution erhält der Mieter – sofern keine Schäden oder Forderungen offen sind – die Gebühr für die Bürgschaft nicht zurück.

Was hält Finanztest von Mietbürgschaften und Kautionsversicherungen?

Finanztest rät wegen der Kosten vom Abschluss einer Kautionsversicherung ab. Wer zu Beginn des Mietverhältnisses die Kaution nicht aufbringen kann, solle aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen besser einen Kredit in Höhe der Kautionssumme abschließen.

Viele Mieter sehen die Bürgschaft als eine Art Kaskoversicherung, mit der alle Forderungen, bspw. bei einer nicht beglichenen Nebenkostenabrechnung, erledigt sind. Diese Annahme ist falsch. Lässt der Vermieter sich vom Bürgen Geld auszahlen, „weil der Mieter mehrere Monatsmieten nicht bezahlt hat, wird der Bürge an den Vermieter auszahlen. Und anschließend sofort vom Mieter Ersatz seiner Zahlung verlangen.“

Laut Finanztest eignen sich Mietbürgschaften allenfalls als Übergangslösung für wenige Monate.

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